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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 24.05.2012


EU-Konsultation zu Geschlechterverteilung in Entscheidungsgremien – noch bis zum 28. Mai 2012
AVIVA-Redaktion

Zur gezielten Verbesserung des Frauenanteils in ökonomischen Entscheidungspositionen führt die Europäische Kommission eine Umfrage durch, welche die Konditionen und genauen Zielsetzungen der zu...




... treffenden Maßnahmen näher definieren soll. Von der Einzelperson bis hin zum Unternehmen kann jedeR teilnehmen.

Die Zielgruppe der Konsultation sind Mitgliedstaaten, Wirtschafts- oder Industrieverbände, einzelne Unternehmen, Organisationen der Zivilgesellschaft mit Interesse an Gleichstellungs- und/oder sozialen Fragen, Gewerkschaften, Gleichstellungseinrichtungen sowie andere Organisationen und Einzelpersonen.

Wie im Arbeitsprogramm für 2012 dargelegt, zieht die Kommission eine gesetzliche Initiative zur Verbesserung der Geschlechterverteilung in den höchsten Entscheidungsgremien der börsennotierten Unternehmen in Erwägung.

Auf der Grundlage des Fortschrittsberichts "Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU", der von Vizepräsidentin Viviane Reding am 5. März 2012 vorgestellt wurde, startet die Kommission eine öffentliche Konsultation von interessierten Kreisen zu möglichen Maßnahmen in diesem Bereich.
Diese Konsultation wird in die Bewertung von möglichen Maßnahmen auf EU-Ebene zur stärkeren Beteiligung von Frauen an wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen einfließen, die der Kommission bei der Entscheidung, ob sie Maßnahmen vorschlägt, und welcher Art diese Maßnahmen sein sollen, als Grundlage dienen wird.

Interessierte Kreise, die sich an der Konsultation beteiligen wollen, werden gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  • Für wie wirksam halten Sie die Selbstregulierung durch Unternehmen im Hinblick auf den Abbau des Geschlechterungleichgewichts in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen (der Selbstregulierung bzw. Regulierung) sollten im Zusammenhang mit dem Abbau des Geschlechterungleichgewichts in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU ergriffen werden?
  • Brächte Ihrer Meinung nach eine stärkere Präsenz von Frauen in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, und wenn ja, welche?
  • Welche Zielvorgaben (z. B. 20 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent, 60 Prozent) sollten für das unterrepäsentierte Geschlecht in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen festgesetzt werden und für welchen Zeitrahmen? Sollten diese Vorgaben bindenden oder empfehlenden Charakter haben? Warum?
  • Welche Unternehmen (z. B. börsennotiert / einer gewissen Größe) sollten von dieser Initiative erfasst werden?
  • Welche Entscheidungsgremien / Gremienmitglieder (geschäftsführend/nicht geschäftsführend) sollten von dieser Initiative erfasst werden?
  • Soll es Sanktionen für Unternehmen geben, die die Zielvorgaben nicht einhalten? Soll es Ausnahmen bei Nichterreichen der Zielvorgaben geben?

    Der Fragebogen kann bis zum 28. Mai 2012 eingereicht werden

  • entweder per E-Mail an: JUST-GENDERBALANCE-CONSULTATION@ec.europa.eu

  • oder auf dem Postweg, an folgende Adresse:

    Europäische Kommission
    GD Justiz / D1
    LX 46 - 1/101
    "Consultation gender balance"
    B-1049 Brüssel
    BELGIEN


    Weitere Informationen finden Sie unter:

    ec.europa.eu

    Fortschrittsbericht "Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungspositionen in der EU"




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